Name, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Gäste werden für zwei Monate erhoben, um im Infektionsfall Kontakte nachverfolgen zu können.
Nur Personen, denen der Kontakt nach § 2 der Corona- BekämpfungsVO des Landes SH in der jeweils geltenden Fassung erlaubt ist, dürfen gemeinsam das Ferienhaus beziehen.
Zusätzlich kann das Bürgertelefon auch von Gästen für Anfragen, die sich auf neue Verordnungen und Erlasse der Landesregierung beziehen, genutzt werden.
Die Hotline für Gäste und Bürgertelefon ist erreichbar unter 0431 / 797 000 01
Die aktuellen Hygiene Maßnahmen und Vorkehrungen liegen eingeschweisst für Sie in der Unterkunft aus. Ebenso Handdesinfektionsmittel und Desinfektionstücher zum desinfizieren.